Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Langzeitbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Probewohnen in eigener Wohnung - Berücksichtigung des sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriffs - kein räumlicher Zusammenhang mit der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers
Leitsatz
Bei einem Probewohnen in einer eigenen Wohnung als höchster Lockerungsstufe im Maßregelvollzug besteht kein Ausschluss von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.