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BSG Urteil v. - B 4 AS 26/20 R

Gesetze: § 7 Abs 4 S 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 13 SGB 12, § 64 StGB, § 18 Abs 2 Nr 2 MRVG NW

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Langzeitbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Probewohnen in eigener Wohnung - Berücksichtigung des sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriffs - kein räumlicher Zusammenhang mit der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers

Leitsatz

Bei einem Probewohnen in einer eigenen Wohnung als höchster Lockerungsstufe im Maßregelvollzug besteht kein Ausschluss von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:050821UB4AS2620R0

Fundstelle(n):
SAAAH-94395

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