Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - I B 79/17

Gesetze: FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, InvStG § 8 Abs 3, InvStG § 8 Abs 1 S 1, KStG § 8b Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 3

Unzulässige Beschwerde zu ausgelaufenem Recht

Leitsatz

1. NV: Wird eine vermeintliche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu ausgelaufenem Recht aufgeworfen, so ist darzulegen, dass sich die Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis stellen kann. Die Einlassung, sie habe „qualitative Breitenwirkung“, reicht dafür nicht aus.

2. NV: Die Beschwerde muss sich darüber hinaus auch mit den tragenden rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz, der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage auseinandersetzen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290318.IB79.17.0- 4 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 90 Nr. 3
BFH/NV 2022 S. 23 Nr. 1
IAAAH-94410

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank