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BGH Beschluss v. - GSSt 1/20

Gesetze: § 265 Abs 1 StPO, § 265 Abs 2 Nr 1 StPO, § 11 Abs 1 Nr 8 StGB, § 73 StGB, § 73c StGB

Hinweispflicht bei Einziehung von Taterträgen

Leitsatz

Ein Hinweis auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) ist nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO auch dann erforderlich, wenn die ihr zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen bereits in der zugelassenen Anklage enthalten sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:221020BGSST1.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 48
NJW 2022 S. 201 Nr. 3
wistra 2022 S. 172 Nr. 4
wistra 2022 S. 3 Nr. 1
BAAAH-94486

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