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BSG Urteil v. - B 1 KR 8/21 R

Gesetze: § 28 Abs 2 S 9 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 5, Abschn B Nr VII.2 ZÄBehRL, Art 3 Abs 1 GG

(Krankenversicherung - zahnärztliche Behandlung - Anspruch auf zahnimplantologische Leistungen - nur bei einer aus human- und zahnmedizinischen Bestandteilen bestehenden Gesamtbehandlung - kein Verstoß gegen Art 3 GG)

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei einer aus human- und zahnmedizinischen Bestandteilen bestehenden Gesamtbehandlung Anspruch auf zahnimplantologische Leistungen haben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:160821UB1KR821R0

Fundstelle(n):
YAAAH-94610

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