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BGH Urteil v. - X ZR 81/19

Gesetze: § 69 ZPO, § 511 ZPO, § 520 ZPO, Art 54 Abs 2 EuPatÜbk, § 3 Abs 1 PatG

Patentnichtigkeitssache: Einlegung eines Rechtsmittels durch die Partei und ihren Streithelfer bei streitgenössischer Nebenintervention; Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Vorhalten eines elektronischen Dokuments auf einem ftp-Server - Diskontinuierliche Funkverbindung

Leitsatz

Diskontinuierliche Funkverbindung

1. Bei einer streitgenössischen Nebenintervention im Sinne von § 69 ZPO ist die Zulässigkeit der von einer Partei und ihrem Streithelfer eingelegten Rechtsmittel grundsätzlich gesondert zu beurteilen (Bestätigung von , DtZ 1994, 29 und , NJW 2001, 2638).

2. Ein elektronisches Dokument, das im Internet auf einem ftp-Server vorgehalten wird, ist jedenfalls dann der Öffentlichkeit zugänglich, wenn es über ein Verzeichnis aufgerufen werden kann, das der Öffentlichkeit als Speicherort für fachbezogene Veröffentlichungen bekannt ist und als Informationsquelle zur Verfügung steht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:130721UXZR81.19.0

Fundstelle(n):
CAAAH-94678

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