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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 AS 442/20

Streitig ist die endgültige Festsetzung der Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 1.10.2016 bis zum 31.3.2017 sowie die Rechtmäßigkeit des für diesen Zeitraum erlassenen Erstattungsbescheids in Höhe von (noch) 1.557,94 €.

Fundstelle(n):
LAAAH-94782

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