Zwangsvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage des Vollstreckungsbescheids im Original bei auf elektronischem Weg an das Vollstreckungsgericht gerichtetem Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls für die Abnahme der Vermögensauskunft
Leitsatz
Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:230921BIZB9.21.0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 10 Nr. 49 NJW-RR 2021 S. 1651 Nr. 24 WM 2021 S. 2292 Nr. 47 CAAAH-94934