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BGH Beschluss v. - I ZB 9/21

Gesetze: § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 754a Abs 1 ZPO, § 802g Abs 1 ZPO

Zwangsvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage des Vollstreckungsbescheids im Original bei auf elektronischem Weg an das Vollstreckungsgericht gerichtetem Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls für die Abnahme der Vermögensauskunft

Leitsatz

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:230921BIZB9.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 49
NJW-RR 2021 S. 1651 Nr. 24
WM 2021 S. 2292 Nr. 47
CAAAH-94934

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