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BFH Urteil v. - II R 15/20

Gesetze: AO § 2a; AO § 32c; AO § 32i; FGO § 44; FGO § 66; GVG § 17

Doppelte Rechtshängigkeit

Leitsatz

1. NV: Macht der Kläger einen Anspruch geltend, hat das FG über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu entscheiden.

2. NV: Wird eine weitere Klage unter Berufung auf eine andere Anspruchsgrundlage erhoben, ist diese nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit als unzulässig abzuweisen, sondern mit der ersten Klage zu verbinden (Anschluss an ständige Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.080621.IIR15.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 34 Nr. 1
HFR 2022 S. 243 Nr. 3
TAAAH-94989

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