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BFH Beschluss v. - IX B 16/21

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 155; ZPO § 227

Ablehnung eines „coronabedingten“ Terminsverlegungsantrags

Leitsatz

NV: Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das FG den Antrag auf Terminsverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.221021.IXB16.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 31 Nr. 1
KAAAH-94992

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