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BFH Urteil v. - VI R 1/19

Gesetze: AO § 12; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, Nr. 6 Sätze 1 und 2,;

Keine großräumige Betriebsstätte bei nur gelegentlichem Aufsuchen von Forstflächen

Leitsatz

NV: Forstflächen, die der Steuerpflichtige nicht mit einer gewissen Nachhaltigkeit, sondern nur gelegentlich aufsucht, sind keine großräumige Betriebsstätte i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der vor der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl I 2013, 188) geltenden Fassung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.120721.VIR1.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 19 Nr. 1
HFR 2022 S. 121 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2022 S. 75
ZAAAH-95450

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