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BFH Urteil v. - VII R 1/19

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; StromStV § 12b Abs. 4;

Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht durch Erhalt der EEG-Einspeisevergütung ausgeschlossen

Leitsatz

NV: Erzeugt ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung unter 2 MW Strom und liefert es diesen an Letztverbraucher, die den Strom in räumlichem Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, ist der entnommene Strom gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG steuerfrei, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen für die geleistete Strommenge die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.300621.VIIR1.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2838 Nr. 48
BB 2022 S. 1111 Nr. 20
BFH/NV 2022 S. 36 Nr. 1
DAAAH-95453

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