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BFH Beschluss v. - VII R 9/18

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 Satz 2; UStG § 16 Abs. 1 Satz 2; UStG § 18 Abs. 4; UStDV § 46; UStDV § 47; UStDV § 48 Abs. 4; InsO § 55 Abs. 4;

Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Leitsatz

1. NV: Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der —an das FA abgeführten— Vorauszahlungen. Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV.

2. NV: Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung einer solchen Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO nur dann in Betracht, soweit die Sondervorauszahlung nicht zur Tilgung der Jahressteuer benötigt wird. Auf § 48 Abs. 4 UStDV kann der Erstattungsanspruch nach Festsetzung der Jahressteuer nicht mehr gestützt werden.

3. NV: Diese Grundsätze gelten auch im Fall der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.210921.VIIR9.18.0- 4 -

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2838 Nr. 48
BB 2022 S. 163 Nr. 4
BFH/NV 2022 S. 44 Nr. 1
DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 48
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2022 S. 123
UStB 2022 S. 37 Nr. 2
ZIP 2021 S. 2493 Nr. 48
XAAAH-95455

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