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Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich) Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich
Bezug: BStBl 1996 I S. 645
Bezug: BStBl 2017 I S. 753
Anliegend übersende ich die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden:
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Anlage 1 | Aufstellung der
zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b
DBA-Frankreich zählenden
deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze) |
Anlage 2 | Aufstellung der
zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b
DBA-Frankreich zählenden
französischen Städte und Gemeinden (frz. Grenzgebiet) |
Anlage 3 | Aufstellung der
zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c
DBA-Frankreich zählenden
deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze) |
Die (BStBl I S. 310) und vom (BStBl I S. 645) werden aufgehoben. Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom (BGBl. I S. 2138) und Anlage 2 des (BStBl I S. 753) sind insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden.
20 km-Grenzgebiet (DE)
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Stadt oder Gemeinde | Land | Kreis | Postleitzah... |