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BMF - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005 BStBl 2021 I S. 2230

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich) Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich

Bezug: BStBl 1996 I S. 645

Bezug: BStBl 2017 I S. 753

Anliegend übersende ich die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden:


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Anlage 1
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze)
Anlage 2
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden (frz. Grenzgebiet)
Anlage 3
Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze)

Die (BStBl I S. 310) und vom (BStBl I S. 645) werden aufgehoben. Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom (BGBl. I S. 2138) und Anlage 2 des (BStBl I S. 753) sind insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden.

20 km-Grenzgebiet (DE)


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Land
Kreis
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