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BVerwG Beschluss v. - 8 C 4/21

Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA nach § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO

Leitsatz

Ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument wird nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach im Sinne des § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Nr. 2 VwGO eingereicht, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:121021B8C4.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 50
EAAAH-95564

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