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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 112/19

Gesetze: ErbStG § 12 Abs 3; ErbStG § 14 Abs 1 S 1

Reichweite der Bindungswirkung für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwerte

Leitsatz

Die Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungssteuer erstreckt sich im Falle von Nachschenkungen auch auf die Berücksichtigung der Werte im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 32
DStRE 2022 S. 1055 Nr. 17
ErbStB 2022 S. 36 Nr. 2
UVR 2022 S. 45 Nr. 2
SAAAH-95581

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