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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 29 AS 1920/19

Gesetze: § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2; § 22 Abs 2 S 1 SGB 2

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Übernahme der Kosten für eine Dachreparatur als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Vorschriften des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Fundstelle(n):
SAAAH-95704

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