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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 1 KR 275/21 B

Gesetze: § 114 Abs 2 S 1 SGG; § 44 Abs 1 S 1 SGB 5

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss hat das LSG die Rechtsauffassung des SG zu Grund zu legen.

Fundstelle(n):
FAAAH-95730

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