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BAG Urteil v. - 6 AZR 268/20

Gesetze: § 16 Abs 2 S 3 TV-L, § 16 Abs 2 S 4 TV-L

Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anrechnung der bei anderen Arbeitgebern erworbenen einschlägigen Berufserfahrung und die Berücksichtigung förderlicher Beschäftigungszeiten im Rahmen der Stufenzuordnung bei Einstellung der Klägerin.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:151021.U.6AZR268.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 3059 Nr. 51
YAAAH-95887

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