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BGH Beschluss v. - XI ZB 31/19

Gesetze: § 6 Abs 3 Nr 2 KapMuG

Kapitalanleger-Musterverfahren: Wirkungen allgemeiner Ausführungen es vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens

Leitsatz

Allgemeine Ausführungen des vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand der Ausgangsverfahren sind nicht geeignet, die von diesem mit der Aufnahme eines Feststellungsziels in den Vorlagebeschluss bejahte Entscheidungserheblichkeit für das zu Grunde liegende Verfahren und die Bedeutung für andere Rechtsstreitigkeiten zu widerlegen oder einzugrenzen (Anschluss an , WM 2021, 285 Rn. 282).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:121021BXIZB31.19.0

Fundstelle(n):
AG 2022 S. 327 Nr. 9
WM 2021 S. 2390 Nr. 49
ZIP 2021 S. 2531 Nr. 49
PAAAH-95890

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