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BFH Urteil v. - IX R 25/19

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4 Satz 2;

Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)

Leitsatz

1. NV: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint; erforderlich ist insoweit, dass aufgrund der Darlegungen des Steuerpflichtigen der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann.

2. NV: Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.280721.IXR25.19.0

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2022 S. 54
BFH/NV 2022 S. 108 Nr. 2
DStR 2022 S. 1097 Nr. 22
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 48
DStRE 2022 S. 762 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2021 S. 3696
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2022 S. 79
WAAAH-95921

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