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BGH Beschluss v. - 3 StR 107/21

Gesetze: § 187 Abs 2 S 4 GVG, § 187 Abs 2 S 5 GVG

Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht: Zuständigkeit für die Entscheidung über die schriftliche Übersetzung der Entscheidung für einen ausländischen Angeklagten; mündliche Übersetzung des Ausgangsurteils und der Revisionsentscheidung in der neuen Hauptsverhandlung bei verteidigtem Angeklagten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:060721B3STR107.21.0

Fundstelle(n):
CAAAH-96032

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