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BSG Urteil v. - B 2 U 1/20 R

Gesetze: § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 55 Abs 1 Nr 2 SGG, § 55 Abs 1 Halbs 2 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 168 S 2 SGG, § 170 Abs 2 S 1 SGG, § 11 Abs 5 SGB 5, § 105 SGB 10

Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Unzulässigkeit - berechtigtes Interesse an Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers für die Entschädigung eines Unfalls - bestandskräftiger Bescheid im Rechtsverhältnis zur Verletzten - Revisionsverfahren - Zurückverweisung - Beiladung

Tatbestand

Die klagende Krankenkasse begehrt die Feststellung, dass die beklagte Berufsgenossenschaft die zuständige Versicherungsträgerin für die Entschädigung des Fahrradunfalls ist, den die Verletzte am 3.9.2014 erlitten hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:100821UB2U120R0

Fundstelle(n):
JAAAH-96102

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