Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Unzulässigkeit - berechtigtes Interesse an Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers für die Entschädigung eines Unfalls - bestandskräftiger Bescheid im Rechtsverhältnis zur Verletzten - Revisionsverfahren - Zurückverweisung - Beiladung
Tatbestand
Die klagende Krankenkasse begehrt die Feststellung, dass die beklagte Berufsgenossenschaft die zuständige Versicherungsträgerin für die Entschädigung des Fahrradunfalls ist, den die Verletzte am 3.9.2014 erlitten hat.