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BGH Beschluss v. - XII ZB 123/21

Gesetze: § 1601 BGB, § 1603 Abs 1 BGB, § 1603 Abs 2 S 1 BGB, § 1603 Abs 2 S 2 BGB, § 1603 Abs 2 S 3 Halbs 1 BGB, § 1606 Abs 2 BGB, § 1607 Abs 1 BGB

Kindesunterhalt: Unterhaltspflicht der Eltern bei Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern

Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den sog. notwendigen Selbstbehalt greift dann nicht ein.

2. Der auf Unterhalt für sein minderjähriges Kind in Anspruch genommene Elternteil trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine eigene Leistungsunfähigkeit und damit sowohl dafür, dass bei der begehrten Unterhaltszahlung sein angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt wäre, als auch dafür, dass andere leistungsfähige Verwandte im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BGB vorhanden sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:271021BXIIZB123.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 8 Nr. 51
NJW 2022 S. 331 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2022 S. 361
KAAAH-96197

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