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BGH Beschluss v. - III ZB 50/20

Gesetze: § 520 Abs 2 ZPO

Berufungsbegründung: Heilung einer unzulänglichen Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist – Berufungsbegründungsfrist, unzulängliche Berufungsbegründung

Leitsatz

Berufungsbegründungsfrist, unzulängliche Berufungsbegründung

Eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) nicht mehr geheilt werden (Fortführung von Senat, Urteil vom – III ZR 285/95, NJW 1997, 1309 und , NJW-RR 2015, 511).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:071021BIIIZB50.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2945 Nr. 50
XAAAH-96200

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