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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 26 KR 225/19

Gesetze: § 137c Abs 1 SGB 5; § 2 Abs 1a SGB 5

Leitsatz

Leitsatz:

Bis zur Einführung von § 137c SGB V zum konnten im Rahmen stationärer Behandlungen außerhalb von erlassener Erprobungsrichtlinien nur Methoden angewandt werden, die den Anforderungen des allgemeinen Qualitätsgebots genügten, soweit kein Fall von § 2 Abs. 1a SGB V vorlag.

Keine Erfüllung der Anforderungen des Qualitätsgebots durch einen bioresorbierbaren Stent im Jahr 2014.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAH-96280

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