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BGH Urteil v. - VIII ZR 264/19

Gesetze: § 9a Abs 1 S 1 Alt 2 HeizkostenV

Heizkostenabrechnung gegenüber dem Wohnraummieter: Vergleichbarkeit von zur Schätzung des Wärmeverbrauchs herangezogenen Räumen

Leitsatz

Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:271021UVIIIZR264.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 8 Nr. 52
NJW-RR 2022 S. 228 Nr. 4
VAAAH-96886

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