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BGH Urteil v. - IX ZR 237/20

Gesetze: § 308 Nr 1 Alt 2 BGB, § 134 Abs 1 InsO

Anlagenmietvertrag: Abhängigkeit der geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme der Anlage; Insolvenzanfechtung von Mietzahlungen als unentgeltliche Leistungen

Leitsatz

1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt.

2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:111121UIXZR237.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 3010 Nr. 51
DB 2021 S. 3087 Nr. 51
DB 2021 S. 6 Nr. 51
NJW 2021 S. 8 Nr. 52
NJW 2022 S. 701 Nr. 10
ZIP 2021 S. 2655 Nr. 51
PAAAH-96888

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