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BGH Urteil v. - KZR 40/19

Gesetze: Art 81 EGVtr, § 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB vom , § 33 Abs 1 GWB vom , § 33 Abs 3 GWB vom , § 33 Abs 4 GWB vom , § 830 BGB, § 840 BGB, § 286 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO, § 304 ZPO

Kartellschadensersatz im sog. Kölner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen zur Lieferung von Gleisoberbaumaterialien für den öffentlichen Nahverkehr: Tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit verlangter Preise; Zwischenurteil bei Geltendmachung von Schäden aus mehreren Beschaffungsvorgängen

Tatbestand

Die Klägerin, die für den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Köln verantwortlich ist, nimmt die Beklagten auf Ersatz kartellbedingten Schadens in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:130421UKZR40.19.0

Fundstelle(n):
KAAAH-96975

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