Kartellschadensersatz im sog. Kölner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen zur Lieferung von Gleisoberbaumaterialien für den öffentlichen Nahverkehr: Tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit verlangter Preise; Zwischenurteil bei Geltendmachung von Schäden aus mehreren Beschaffungsvorgängen
Tatbestand
Die Klägerin, die für den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Köln verantwortlich ist, nimmt die Beklagten auf Ersatz kartellbedingten Schadens in Anspruch.