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Betriebliche Altersversorgung Merkblatt für die Prüfung der betrieblichen Altersversorgung
Das Merkblatt ist insbesondere für die Betriebsprüfung und die Körperschaftsteuerstellen konzipiert und gibt einen schnellen und systematischen Überblick über die ”betriebliche Altersversorgung”.
I Überblick über die Altersversorgung
1 Formen der Altersversorgung
1.1 Allgemein
Die Altersversorgung, ein System zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer im Alter, basiert auf einem ”Drei-Säulenmodell”. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben kann die Altersversorgung wie folgt bestritten werden:
die gesetzliche Altersversorgung,
die betriebliche Altersversorgung und
eine private Vorsorge.
Der Begriff der ”betrieblichen Altersversorgung” ist dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG = Betriebsrentengesetz) entnommen. Dort wird in § 1 Abs. 1, 1. Halbsatz (EStH 2002 Anhang 7 I) die betriebliche Altersversorgung als ”Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses” definiert.
Abzugrenzen ist hiervon eine Zusage, nach der Leistungen bei einer Arbeitsfreistellung fällig werden, ohne dass das Dienstverhältnis formal beendet ist. Für eine derartige Verpflichtung darf insoweit eine Rückstellung nach § 6a EStG nicht gebildet werden (H 41 Abs. 1 EStH 2002). Siehe Anhang 7 II EStH 2002 - (BStBl 1999 I S. 959, RdNr. 2).
1.2 Rentenarten
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