Herstellerhaftung bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: Sittenwidrigkeit des Herstellerverhaltens nach der öffentlichen Einräumung von Unregelmäßigkeiten bei dem betroffenen Dieselmotor; Austausch der ursprünglich vorhandenen unzulässigen Prüfstanderkennungssoftware durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems im Zuge eines Software-Updates
Leitsatz
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB in einem sogenannten Dieselfall, wenn die ursprünglich vorhandene unzulässige Prüfstanderkennungssoftware im Zuge eines Software-Updates durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ersetzt wurde (hier: Kauf eines im Jahr 2013 erstzugelassenen Gebrauchtwagens im Juni 2017).