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BSG Urteil v. - B 11 AL 6/21 R

Gesetze: § 105 SGB 3, § 106 Abs 1 S 1 SGB 3, § 153 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3, § 153 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 153 Abs 1 S 3 Nr 1 SGB 3, Art 13 Abs 5 DBA FRA vom , Art 45 AEUV, Art 7 EUV 492/2011

Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - Unzulässigkeit des fiktiven Abzugs bei echten Grenzgängern und fehlender Lohnsteuerpflicht im Inland - Europarechtskonformität

Leitsatz

Unterliegt ein echter Grenzgänger nach einem Doppelbesteuerungsabkommen nicht der Steuerpflicht im Inland, darf bei der Bemessung des Kurzarbeitergelds mangels Lohnsteuerklasse als Lohnsteuerabzugsmerkmal kein pauschalierter Abzug für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:031121UB11AL621R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 304 Nr. 3
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 10
NJW 2022 S. 10 Nr. 19
KAAAH-97088

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