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BSG Urteil v. - B 11 AL 8/20 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 3 S 1 SGB 4, § 24 Abs 3 Nr 2 S 1 SGB 3 vom , § 104 Abs 1 AFG

(Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - versicherungspflichtige Beschäftigung - Fortbestand bei Unterbrechung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitsgerichtlichen Vergleich - Verzicht auf Vergütungsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses - keine Fiktion des Fortbestandes gem § 7 Abs 3 SGB 4)

Leitsatz

Eine längstens für einen Monat als fortbestehend geltende Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt liegt nicht vor, wenn die entgeltlose Zeit keine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbricht, sondern sich am Ende eines Arbeitsverhältnisses findet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:031121UB11AL820R0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 1765 Nr. 24
UAAAH-97089

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