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BFH Urteil v. - VI R 31/19

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1; EStG § 3b Abs. 2 Satz 1; EStG § 39b;

Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

Leitsatz

1. NV: Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zuschlägen wird hierdurch nicht aufgehoben (Bestätigung der , BFHE 230, 150, BStBl II 2011, 43, und vom  - VI R 16/19).

2. NV: Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG setzt nicht voraus, dass der Bruttolohn in Abhängigkeit von den zu begünstigten Zeiten geleisteten Tätigkeiten variabel ausgestaltet sein muss.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.141021.VIR31.19.0- 4 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 112 Nr. 2
RAAAH-97171

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