Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 11/20

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 528; BGB § 530; BGB § 566 Abs. 1; BBergG § 114; BBergG § 117; ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1;

Schadenersatzzahlungen eines Bergbauunternehmens für bergbaubedingte reparable Schäden an einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie

Leitsatz

NV: Eine Zahlung, welche von einem Bergbauunternehmen als Ersatz für an einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie festgestellte bergbaubedingte reparable Schäden geleistet wird, zählt —ebenso wie die Immobilie selbst— zur Vermögenssphäre. Die Ersatzleistung führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht nachweislich dazu dient, bei diesen Einkünften geltend gemachte Werbungskosten zu ersetzen. Lässt sich nicht aufklären, für welchen Aufwand das Bergbauunternehmen Ersatz geleistet hat, geht dies zu Lasten des Finanzamts.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.090721.IXR11.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 104 Nr. 2
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 50
KÖSDI 2022 S. 22638 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2022 S. 121
PAAAH-97176

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank