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OFD Koblenz - S 1311 A - St 34 3

Besteuerung der für Organe der Europäischen Gemeinschaft freiberuflich tätigen Konferenzdolmetscher; hier: Steuerliche Probleme beim Rückabwicklungsverfahren Neuer Status seit dem

Anlage: - 1 -

Die bisherige Erhebung der EU-internen Steuer betreffend die für Organe der Europäischen Gemeinschaft freiberuflich tätigen Konferenzdolmetscher durch die Europäische Kommission (KOM) hatte der EuGH mit Urteilen vom (Rs. T-202/96 u. T-204/96) für rechtswidrig erklärt. Die KOM wurde dazu verurteilt, die seit dem zu Unrecht einbehaltenen Beträge der Gemeinschaftssteuer zurückzuzahlen.

Mit Schreiben vom hatte die KOM mitgeteilt, dass das Rückabwicklungsverfahren begonnen habe. Die betroffenen Dolmetscher seien aufgefordert worden, binnen 60 Tagen nach Erhalt des Aufforderungsschreibens mitzuteilen, ob sie die Erstattung der gezahlten Gemeinschaftssteuer beantragen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU die KOM mit Schreiben vom darauf hingewiesen, dass das Besteuerungsrecht für die fraglichen Einkünfte der Dolmetscher dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat des Dolmetschers zusteht (siehe auch BStBl 1998 II S. 732), und zwar auch dann, wenn die Erstattung der gezahlten Gemeinschaftssteuer durch den betroffenen Dolmetscher nicht ausdrücklich beantragt wird. Der KOM w...

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