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Oberfinanzdirektion Nürnberg - S 0338 - 89/St 24

§ 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen (§ 363 Abs. 2 AO); Vorläufigkeitsvermerk zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Wertpapiergeschäfte) ab dem Veranlagungszeitraum 2000

OFD-Verfügungen vom , S 2256 - 60/St 32, und , S 0338 - 89/St 24, jeweils bekannt gegeben per E-Mail

1. Vorläufigkeitsvermerk ab Veranlagungszeitraum 2000

Wie bereits durch die E-Mail vom mitgeteilt, sind die AO-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder übereingekommen, ab sofort sämtliche betroffene Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2000 hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorläufig zu erklären. Das hierzu ergangene wird in Kürze im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des BMF unter der Rubrik Steuern und Zölle - Steuern- Veröffentlichungen zu Steuerarten - Abgabenordnung zum Download bereit.

Die maschinellen Programme sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Referatsleiterbeschlusses überarbeitet worden. Ab Einsatz der geänderten Programme werden Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in den Einkommensteuerbescheiden für Veranlagungszeiträume ab 2000 entsprechend dem...BStBl I 1995 S. 264

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