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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das - (BStBl 2002 I S. 867) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Satz 2 der Regelung zu § 3 wird wie folgt gefasst:
”Sie sind in § 3 Abs. 4 abschließend aufgezählt.”
2. Die Regelung zu § 21 wird aufgehoben.
3. Die Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
”Eine Offenbarung kann sich aus mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Erklärungen, aber auch aus anderen Handlungen (z.B. Gewährung von Akteneinsicht, Kopfnicken usw.) oder Unterlassungen ergeben.”
b) Nummer 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
”Zu den außersteuerlichen Vorschriften gehören insbesondere:
§ 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen;
§ 125a Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
§ 77 Abs. 3 des Ausländergesetzes;
§ 125c des Beamtenrechtsrahmengesetzes;
§ 34 des Erdölbevorratungsgesetzes;
§ 17 Satz 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
§ 19 ...