Vergütung des Insolvenzverwalters: Ermittlung der Berechnungsgrundlage bei geleistetem Verfahrenskostenvorschuss des Schuldners aus seinem insolvenzfreien Vermögen
Leitsatz
Leistet ein Schuldner, dem die Verfahrenskosten bei Eröffnung gestundet worden sind, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Zahlungen mit dem Zweck, Vorschüsse auf die Verfahrenskosten zu erbringen, bleiben diese bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage außer Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:111121BIXZB38.20.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 7 NJW-RR 2022 S. 269 Nr. 4 WM 2022 S. 44 Nr. 1 ZIP 2022 S. 40 Nr. 1 BAAAH-99677