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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 53/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte zu Recht verpflichtet wurde, den Vorfall vom 3. Juli 2013 als Versicherungsfall in der Gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen.

Fundstelle(n):
GAAAI-00334

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