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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 SB 66/19

Gesetze: § 2 Abs 1 SGB IX; § 152 SGB IX

Der Kläger begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 statt nunmehr 40 (gemäß einem Teilanerkenntnis des Beklagten vom 13. November 2020, zuvor 30) und mithin die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Fundstelle(n):
BAAAI-00366

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