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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 687/19

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob weitere Gesundheitsstörungen auf unfallchirurgischem Fachgebiet Folge des von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls vom 30. Juli 2012 sind und ob der Kläger die Zahlung einer Verletztenrente beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
IAAAI-00394

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