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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 342/19

Gesetze: § 2 Abs 2 S 1 SGB VII; § 129 Abs 1 Nr 3 SGB VII

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Bruder des Bauherrn steht während der Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht gem. § 2 Abs. 2 S 1 SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die verrichtete Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn erhielt.

Fundstelle(n):
SAAAI-00395

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