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BGH Beschluss v. - I ZB 78/18

Gesetze: Art 49 Abs 3 UAbs 1 EUV 1151/2012, Art 49 Abs 4 UAbs 2 EUV 1151/2012, Art 53 Abs 2 UAbs 1 EUV 1151/2012, § 130 Abs 4 S 2 MarkenG, § 132 Abs 1 MarkenG, § 133 S 2 MarkenG

Antrag auf Änderung der Spezifikation für Erzeugnisse mit geschützter geografischer Herkunftsangabe: Anforderungen an das erforderliche berechtigte Interesse für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Änderungsantrag - Spreewälder Gurken II

Leitsatz

Spreewälder Gurken II

Im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, kann jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirtschaftliche Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person ein "berechtigtes Interesse" begründen, das erforderlich ist, um einen Einspruch gegen den Änderungsantrag oder ein Rechtsmittel gegen die positive Entscheidung über den gestellten Antrag einzulegen, sofern die Gefahr, dass die Interessen einer solchen Person beeinträchtigt werden, nicht äußerst unwahrscheinlich oder hypothetisch ist (Anschluss an , GRUR 2021, 860 - Hengstenberg).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:071021BIZB78.18.0

Fundstelle(n):
LAAAI-00529

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