Vergütung des Insolvenzverwalters: Einstellung der im Zug der Betriebsfortführung vereinnahmten Umsatzsteuer in die Überschussrechnung; Abschlag von der Regelvergütung bei durch den Sachwalter geprüften Forderungen; beträchtlicher Teil der Masse als Kontoguthaben
Leitsatz
1. Im Zuge der Betriebsfortführung vereinnahmte Umsatzsteuern sind in die mit dem Vergütungsantrag vorzulegende Überschussrechnung einzustellen.
2a. Es kann einen Abschlag von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters rechtfertigen, wenn der größte Teil der Forderungen bereits von dem gesondert vergüteten Sachwalter geprüft wurde.
2b. Ein Abschlag kann auch gerechtfertigt sein, wenn die vom Insolvenzverwalter aus der vorangegangenen Eigenverwaltung übernommene Masse zu einem beträchtlichen Teil aus einem Kontoguthaben besteht.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:071021BIXZB42.20.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 8 HFR 2022 S. 278 Nr. 3 NJW 2022 S. 9 Nr. 4 WM 2022 S. 36 Nr. 1 ZIP 2022 S. 88 Nr. 2 SAAAI-00531