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BGH Urteil v. - 2 StR 306/20

Gesetze: § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 224 StGB, § 240 StGB, § 249 StGB

Konkurrenzrechtliche Bewertung des Tatgeschehens: Natürliche Handlungseinheit; Beurteilungsspielraum des Tatrichters

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:230621U2STR306.20.0

Fundstelle(n):
KAAAI-00551

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