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BFH Urteil v. - V R 27/20

Gesetze: AO § 37 Abs. 2; AO § 169 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; AO § 171 Abs. 10 und Abs. 14; AO § 175; UStG a.F. § 13b; UStG § 27 Abs. 19 Satz 1;

Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz

NV: In den sog. Bauträgerfällen (§ 27 Abs. 19 Satz 1 UStG) führt der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung des Bauleistenden nach § 171 Abs. 14 AO, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsempfänger (Bauträger) bereits Festsetzungsverjährung beim Leistenden eingetreten war (Parallelentscheidung zum , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.270721.VR27.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 129 Nr. 2
NJW 2022 S. 10 Nr. 3
StBp 2022 S. 231 Nr. 7
UStB 2022 S. 44 Nr. 2
JAAAI-00560

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