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BAG Urteil v. - 5 AZR 205/21

Gesetze: § 11 Nr 2 KSchG, § 242 BGB

Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs und dabei insbesondere darüber, ob der Kläger es böswillig unterlassen hat, anderweitigen Verdienst zu erzielen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:080921.U.5AZR205.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 115 Nr. 3
NJW 2022 S. 10 Nr. 4
NJW 2022 S. 643 Nr. 9
UAAAI-00779

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