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BSG Urteil v. - B 6 KA 9/20 R

Gesetze: § 95 Abs 7 S 1 SGB 5, § 95d Abs 1 S 1 SGB 5, § 95d Abs 1 S 2 SGB 5, § 95d Abs 3 S 2 SGB 5, § 95d Abs 3 S 3 SGB 5, § 95d Abs 5 SGB 5, § 24 Abs 6 Ärzte-ZV, Art 3 Abs 1 GG

Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel

Leitsatz

Verzichtet ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Facharzt auf seine Zulassung und erhält er nahtlos eine Zulassung in einem anderen Fachgebiet, bleibt die Kassenärztliche Vereinigung berechtigt, eine Verletzung der Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung während der Zeit vor dem Fachgebietswechsel durch eine Honorarminderung für die Zeit danach zu sanktionieren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:041121UB6KA920R0

Fundstelle(n):
UAAAI-00792

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