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BSG Urteil v. - B 12 KR 2/20 R

Gesetze: § 31 SGB 1, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 16 SGB 4, § 10 Abs 3 SGB 5, § 10 Abs 6 SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 2 Abs 1 S 1 EStG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung von nicht der deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegenden ausländischen Einkünften - fehlende Mitwirkung des Ehegatten hinsichtlich Angaben zu seinen ausländischen Einkünften - Beweislast - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Bei der zum Ausschluss der beitragsfreien Familienversicherung von Kindern führenden Höhe des Gesamteinkommens des Ehegatten sind auch ausländische Einkünfte zu berücksichtigen, die nicht der deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen.

2. Verweigert der Ehegatte Angaben zu seinen im Ausland erzielten Einkünften, liegt die Beweislast im Verantwortungsbereich des Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:290621UB12KR220R0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2140 Nr. 29
OAAAI-00794

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