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Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen (Elektro-)Fahrräder sowie deren Übereignung
(akt. Fassung; Stand: )
Bezug: BStBl 2015 I S. 143
Bezug: BStBl 2018 I S. 592
Bezug: BStBl 2014 I S. 896
Bezug: BStBl 1998 I S. 110
Bezug: BStBl 2015 I S. 468
Bezug: BStBl 2020 I S. 972
Bezug: BStBl 2015 II S. 670
Bezug: BStBl 2008 II S. 530
Bezug:
Dieses Dokument enthält Änderungen (Stand ). Die Änderungen sind kursiv und GELB hinterlegt. Eine Übersicht der Änderungen befindet sich am Ende des Dokumentes, in einem Änderungsverzeichnis. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Adressaten, Bezug
Diese Verfügung richtet sich an die Beschäftigten in den LSt-Arbeitgeberstellen und der LSt-Außen-prüfung.
2. Überlassung eines Dienst-(Elektro-)Fahrrads
Die Überlassung geleaster (Elektro-)Fahrräder durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung stellt - ebenso wie die Überlassung arbeitgebereigener (Elektro-)Fahrräder - Arbeitslohn dar. Auch wenn ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist ein geldwerter Vorteil (als Arbeitslohn von dritter Seite) hierfür zu ermitteln, wenn die Überlassung im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. Dies ist in den derzeit bekannten Fahrrad-Leasingverhältnissen der Fall, da der Arbeitgeber aktiv an der Verschaffung durch die Leasingver...BStBl I 2015, 143